Anforderung des Netzbetreibers

Allgemeine Themen rund um EVSE-WiFi
aiole
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Re: Anforderung des Netzbetreibers

Beitrag von aiole »

Bei Deiner Quelle steht auch folgendes:
....
Voraussetzung ist, dass die elektrischen Geräte, Ladepunkte und das zentrale Managementsystem miteinander kommunizieren können.

Für den Anschluss von E-Ladepunkten muss die Steuerbarkeit der Ladeinfrastruktur gewährleistet werden. Für den steuernden Zugriff auf die Ladeinfrastruktur stellt der Netzbetreiber das gegebenenfalls benötigte Modem (sofern der Ladepunkt keines enthält) sowie die SIM-Karte zur Kommunikationsanbindung im Bedarfsfall kostenfrei zur Verfügung. Eine Datenverbindung vom jeweiligen Ladepunkt zum zentralen Zählerplatz in mindestens CAT5-Standard oder als zugfähige Rohrverbindung ist bauseitig vorzurüsten.

Der Montageraum für das Modem ist gemäß der gültigen Anwendungsregel am zentralen Zählerplatz. Die erforderliche Datenverbindung (mindestens CAT5-Leitung oder zugfähige und durchgängige Installationsrohrverbindung) zum Ladepunkt sollten Sie in Anlehnung an DIN 18015-1 bereits vorrüsten lassen.


Was hat es damit auf sich?
Bevor OCPP implementiert wird, sollte zunächst geklärt werden, ob und warum das benötigt wird.

update
im pdf gibt es unter Punkt 3.2 Erläuterungen zur VNB-Datenanbindung (Hardware):
3.2 Kommunikationsanbindung der Ladeeinrichtung

D.h. neben dem OCPP kommt noch erheblich was an Zusatzhardware seitens des Netzbetreibers. Und dann sieht das nicht wie ein BSI-zertifiziertes SMGW (SmartMeterGateWay) aus. Eher wie ein RSE (Rundsteuerempfänger).
Scheint so, als kocht da jeder VNB sein eigenes Süppchen.

Halleluja - das wird ein Spass ;).
VG

disorganizer
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Re: Anforderung des Netzbetreibers

Beitrag von disorganizer »

also ich lese das so:
Die Wallbox zieht sich per ocpp 1.6 das ladeprofil vom ocpp server des netzbetreibers.

Das modem ist ein echtes modem umts für Internetzugang.
Somit wb via ocpp zu ocpp server des vnb.

oder als quote:
Sofern die Ladeeinrichtung ohne Ladepunktbetreiber (CPO) bzw. ohne Anbindung an das Backend eines CPO-Dienstleisters genutzt werden soll, muss diese über das Open Charge Point Protocol (OCPP) (min. Version 1.6, inkl. der Umsetzung des "Smart Charging Profiles") [7] an das Backend der Stromnetz Hamburg angebunden werden können. Derzeit ist OCPP von allen namenhaften Herstellern von Ladeinfrastruktur aus-reichend umgesetzt. OCPP 1.6 erlaubt u.a. eine Variation des Ladestroms für den Lade-vorgang und damit eine Steuerung der Ladeeinrichtung [5, 8, 9, 10].
Eindeutiger kann man das denke ich nicht formulieren. Auch wenn das ungewöhnlich für einen VNB ist so was nicht möglichst ungelenk zu verklausulieren.

Dazu kommt noch das gezielt eine SIM Karte oder ein UMTS Modem gefordert wird. Da wiederum gehe ich davon aus das auch eine normale Internetanbindung ausreicht, das wäre denke ich eine Nachfrage wert :-)

Man kann sich auch ein UMTS Modem von Netze Hamburg stellen lassen.

Übrigens ist wenn man über einen CPO arbeitet auch für diesen eine Backendkommunikation mit dem Server der netze Hamburg nötig.

Das ist übrigens deckungsgleich mit dem was mein vnb mir auf Nachfrage mündlich mitgeteilt hat was dort wohl nächstes Jahr eventuell mal vielleicht kommen soll.

EDIT:
Das bild noch gefunden.
Die Kiste namens Modem ist ein echtes UMTS modem oder eine sim karte im Ladepunkt. Das steht direkt auch so im Dokument. Deswegen gehe ich von normaler Internetanbindung für OCPP aus.
Dateianhänge
Capture.PNG
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aiole
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Re: Anforderung des Netzbetreibers

Beitrag von aiole »

Mich interessiert, wie es physisch vom VNB-Modem (Dieses bekommt die Daten über LTE/UMTS) auf die WB geht.
Die smartWB hängt planmäßig per WLAN am Home-AP. Wie klingt sich das VNB-Modem dort ein?
Es kann für OCPP nur über das heimische LAN bzw. WLAN kommunizieren, also muss es da rein. Das Protokoll selbst (OCPP) ist erstmal uninteressant.

Im Bild ist "HAN" zu sehen, was "Home Area Network" sein wird. Also muss man das Modem an das heimische LAN/WLAN andocken. Ohne BSI-Zertifizierung oder andere Absicherung würde ich erstmal niemanden in mein LAN/WLAN lassen - max. in gesondert abgeschottete Bereiche.

Bei einem klassischen RSE ist es klar und einfach gelöst:
VNB => LTE/UMTS => Modem => Steuerkabel => Kontakt an der smartWB schalten
Die Steuerkabel sind die physische Anbindung.
Warum man das nicht so bei WB praktiziert, kann ich nicht sagen - vermutlich ist es zu einfach. Bisschen IT dazwischen ist gerade "in" ;).

VG

disorganizer
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Re: Anforderung des Netzbetreibers

Beitrag von disorganizer »

Also die schreiben, vermutlich um das zu vermeiden:
anschluss per rj45 kabel direkt am lan anschluss der wallbox
oder
interne sim karte in der wallbox

dh die verkabelung per lan ist dann
wb -> model -> internet -> ocpp server

und so macht das auch sinn.
die wallbox meldet sich beim ocpp server per verschlüsselter kommunikation und holt sich den fahrplan.
das ist so wie ich das ocpp protokoll verstehe der plan.

aiole
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Re: Anforderung des Netzbetreibers

Beitrag von aiole »

disorganizer hat geschrieben:
Mi 16. Dez 2020, 09:50
Also die schreiben, vermutlich um das zu vermeiden:
anschluss per rj45 kabel direkt am lan anschluss der wallbox
Gibt es bei vielen KfW-geförderten WB und auch bei der smartWB nicht, da per WLAN angebunden.
disorganizer hat geschrieben:
Mi 16. Dez 2020, 09:50
oder
interne sim karte in der wallbox
Gibt es bei vielen KfW-geförderten WB und auch bei der smartWB nicht.
disorganizer hat geschrieben:
Mi 16. Dez 2020, 09:50
dh die verkabelung per lan ist dann
wb -> model -> internet -> ocpp server
modem?
Du hast aber kein LAN an der WB.
=> Modem an Switch => Zugang zum HAN
disorganizer hat geschrieben:
Mi 16. Dez 2020, 09:50
und so macht das auch sinn.
die wallbox meldet sich beim ocpp server per verschlüsselter kommunikation und holt sich den fahrplan.
das ist so wie ich das ocpp protokoll verstehe der plan.
Was ist mit der Datensicherheit?
Du läßt physisch einen Fremdteilnehmer per Modem auf Dein HAN zugreifen.
Ich frage mich deshalb, wozu die ganzen teuren BSI-zertifizierten SMGW geschaffen wurden?
VG

disorganizer
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Re: Anforderung des Netzbetreibers

Beitrag von disorganizer »

eben nicht das Hausnetz.
Das modem hängt direkt am UMTS (steht so im Dokument). Alternativ die Wallbox selbst per sim Karte.

Die sprechen von einem umts modem, die meinen router/firewall. Fachlich unklare Spezifikation ist ja schon immer in solchen Papieren das Problem. :-)

Ist jemand bei den Netzen Hamburg? Dann wäre doch mal eine nette Frage ob dies auch über das eigene Heimnetzwerk ohne equipment von denen möglich ist.
Sprich: Wallbox -> Wlan -> Internet -> OCPP Server des VNB

Sprich:
Ob die wirklich einen öffentlichen OCPP Server im Internet betreiben.

Das deckt sich wie gesagt mit dem was mein vnb so nebulös für nächstes Jahr angemerkt hat.
Man will da über das internet die Ladeprofile bereitstellen mit denen dann die Wallboxen gesteuert werden.
Auf detaillierte Nachfragen hat er aber auf nächstes Jahr verwiesen :-)

aiole
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Re: Anforderung des Netzbetreibers

Beitrag von aiole »

Dass das LTE/UMTS-Modem am LTE/UMTS-Netz hängt, ist klar. Mir geht es um die "andere" Seite (Hausnetz).
disorganizer hat geschrieben:
Mi 16. Dez 2020, 12:45
Sprich: Wallbox -> Wlan -> Internet -> OCPP Server des VNB

Sprich:
Ob die wirklich einen öffentlichen OCPP Server im Internet betreiben.

Das deckt sich wie gesagt mit dem was mein vnb so nebulös für nächstes Jahr angemerkt hat.
Man will da über das internet die Ladeprofile bereitstellen mit denen dann die Wallboxen gesteuert werden.
Auf detaillierte Nachfragen hat er aber auf nächstes Jahr verwiesen :-)
Deine skizzierte Kette muss m.E. bidirektional sein. Die VNB wollen sicher direkt steuern (also Zugriff auf die WB) und nicht nur davon ausgehen, dass sich die WB eigeständig einen Energieplan holt.
Auch mit dem speziellen LTE/UMTS-Modem lässt man doch fremde Leute (VNB) in das eigene LAN/WLAN.

Für den gewünschten Direktzugriff auf das heimische LAN/WLAN (mit der WB) wurden m. W. genau diese hochgezüchteten SMGW samt ewig lang dauernder BSI-Zertifizierung geschaffen. Hier sieht es jedoch so aus, als wolle man direkt auf die WB gehen. Das funktioniert aber nur, wenn der VNB in Deinem LAN/WLAN unterwegs ist.

Es ist auch so, dass die WB per WLAN die normalen Regelbefehle z.B. von openWB erhält, um ferngesteuert zu werden. Das liese sich sicher mit OCPP in EInklang bringen, aber darum geht's hier nicht. Es geht um den physischen ZUGRIFF. Es ist doch egal ob ich mit Funkmodem oder Internet arbeite, wenn ich zum Schluss im privaten LAN/WLAN rauskomme. WB ohne RSE-Kontakt sind nur darüber erreichbar.

Ich bin da aber nicht der IT-Guru. Fundierte Klärungen seitens einer IT-Fachkraft wären sicher von Vorteil.
VG

azimut65
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Registriert: Mi 9. Dez 2020, 19:29

Re: Anforderung des Netzbetreibers

Beitrag von azimut65 »

Echt spannend :-)
Leider kann ich zu Hamburg wenig sagen, aber immerhin eine Anekdote zu innogy Westenergie GmbH beitragen . Hintergrund: Ich hab letztes Jahr eine "steuerbare Ladeinfrastruktur" installieren lassen und vom Land NRW über das Programm progres.nrw fördern lassen.

Dazu wurde von mir eine neue Zähleranschlusssäule auf meinem Grundstück aufgestellt, der Netzbetreiber hat die Strasse aufgebuddelt und eine 44kw-Leitung sowie 2 Zähler in den Schrank geschmissen, von da aus geht's weiter zu zwei Wallboxen. Den TAB des Netzbetreibers waren im Juni 2020 keine weiteren Informationen zu entlocken.

Alles war von Anfang an als steuerbar beauftragt und wurde gefördert (die Mittel sind bewilligt aber noch nicht ausgezahlt).

Heute habe ich eine Mitteilung von meinem Grünstromanbieter NEW bekommen (0,19€/kwh.. falls es jemand interessiert ;-) ) sie könnten mich nicht mehr beliefern da sich die Einrichtung laut Netzbetreiber nicht abschalten lässt.

Also hab ich dort angerufen und folgende Auskunft bekommen:

"Für eine wirklich intelligente Steuerung müsste eine entsprechende Logik in der Mittelspannungsversorgung und den entsprechenden Transformatoren implementiert werden, diese steht heute noch nicht zur Verfügung. Zum heutigen Zeitpunkt wird statt dessen eine Zeitsteuerung in die ZAS eingebaut, die die Ladungsmöglichkeit auf die Zeit zwischen 16:15 und 17:30 sowie 19:30 und 07:00 Uhr beschränkt. Bei der Beantragung des Zählers durch den Elektroinstallateur ist wohl der Zusatz "mit Unterbrechung" nicht übermittelt worden oder seitens der Westnetz nicht umgesetzt worden.."

Ich hab das erstmal so akzeptiert und lasse den Elektriker jetzt die Zeitschaltung einbauen.. wohl wissend dass es den Netzbetreibern nach aktueller Rechtsprechung untersagt ist die Versorgung des Endverbrauchers vollständig zu unterbrechen.. daher hat das Bundeswirtschaftsministerium an dieser Stelle ja auch zurückgerudert.

Wie die Herrschaften dann die "intelligente Steuerung" umsetzen wollen ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal.. sollen sie halt sagen was sie brauchen. Ich habe jedenfalls alles mir aufgetragene getan und umgesetzt und erwarte die Auszahlung der Fördermittel..

Btw.. ich kann mir vorstellen das man eine Umsetzung von OCPP_1.6 / OCPP_2.1 als optionales Kommunikationsmodul realisieren könnte.. ist halt nur ein paar Jährchen her mit dem programmieren und die jüngeren Generationen sind fitter was aktuelle Programmieransätze angeht. Alles an Logik was die APIs im Moment nicht hergeben müsste man m.E. als erweiterte Softwarelösung umsetzen können.. und letztlich doch auch die Schnittstellen und Sicherheitsanforderungen an die Kommunikation im privaten Netz. Ob da was über LAN oder WLAN reinkommt ist ja letztlich egal.. Hauptsache die Zieladressen und Ports sind klar definiert... oder stelle ich mir das zu trivial vor? Kann der Energieversorger mir Hard- und Software vorschreiben oder muss er eine spezifikationskonforme (ggf. zertifizierte) Lösung akzeptieren?

LG

aiole
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Registriert: Di 12. Mai 2020, 10:54

Re: Anforderung des Netzbetreibers

Beitrag von aiole »

Das wird noch lustig. Irgendwie haben es wir Deutschen wieder fertiggebracht, die EEG-Anpassungen des Energienetzes zu komplex zu denken.

Statt bis auf's letzte Watt jeden Kleinverbraucher regulieren zu wollen, könnte man sich auch einfach nur auf Hauptverbraucher konzentrieren in einem modernen Stromnetz moderate Anpassungen im Zuge sowieso anstehender Erneuerungen durchführen.

Auch sehe ich nicht, warum wir teure E-Autos mit viel Aufwand zur Netzstabilisierung einsetzen sollen, die dann schneller verschleißen. Und die Nutzungsabo's der Autohersteller sind dann der i-Punkt.

Simple Regelvorgaben seitens VNB über die bekannten RSE (Mobilfunk) an die größten Verbraucher im Haushalt (z.B. WB, WP, usw.) und man hätte eine einfache, günstige und wirkungsvolle Regeloption, die ausreicht.

Bei den echten Großverbrauchern (Industrie) spielt die eigentliche Musik. Dort muss mehr geregelt (und eingespart) werden.
Statt dessen werden teure SMGW für jedermann geschaffen und die Datensicherheit wird immer schwieriger sicherzustellen sein.
Protokolle schön und gut. Auch deren Implementierung geht. Aber SW bedingt wie ein OS dauerhafte Pflege, um sicher zu bleiben. M.E. wird mit der ganzen SMGW-Aktion mit Kanonen auf Spatzen geschossen - zumindest was den Privatsektor betrifft.

disorganizer
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Re: Anforderung des Netzbetreibers

Beitrag von disorganizer »

Mit ocpp wär es sogar recht easy, da die wallbox die Verbindung aufbauen würde
Wenn nur die vnb etwas moderner wären....

Mehr Details:
Bei ocpp wird von der Box eine Verbindung zum ocpp Server aufgebaut.
Dieser kann vom vnb einfach im Internet betrieben werden und wäre somit von allen gesteuerten wallboxen aus erreichbar.
Die Verbindung ist dabei mit den aktuellen Standards gesichert.
Die Box holt sich vom vnb einen ladeplan für den nächsten Tag.
Theoretisch könnte sie sogar Ladungen anfragen und könnte die Leistung könnte während der Ladung vom vnb gesteuert werden.
Der vnb könnte, aktuelle ocpp versionen vorausgesetzt, auch Life den Strompreis übermitteln.

Möglich ist vieles , alleine am Willen der vnb und deren Fähigkeiten das umzusetzen scheitert es.

Edit:
Ach ja, und das ganze ist weltweit schon in jeder bezahlladestation im Einsatz, ist also sogar erprobt :-)

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